„Unser Qualitätsversprechen
erfüllt Anforderungen für Förderfähigkeit
unserer Beratung”
[pdf „CC_Qualitätsversprechen_15.5.2012“] Berater, deren Beratungs- und Umsetzungsleistungen für mittelständische Unternehmen auch künftig mit öffentlichen Mitteln gefördert werden sollen, müssen ab Mitte 2012 überzeugend nachweisen, dass sie den von den Fördereinrichtungen zugrunde gelegten Qualitätsanforderungen tatsächlich gerecht werden. Mit unserem „Qualitätsversprechen“ haben wir diesen Nachweis jetzt wirksam erbracht. Dieses Qualitätsversprechen geben wir Ihnen hier nun sehr gern ganz direkt.
Hartmut Kriese, Geschäftsführer